Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1.) Allgemein
Allen Angeboten und Aufträgen liegen unseren AGB, Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Mündliche Nebenabsprachen, nachträgliche Vereinbarungen oder Einkaufsbedingungen des Käufers bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
2.) Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Kostensteigerungen, die zwischen Angebotsabgabe und Auftrags-eingang eintreten, (z.B. Schwankungen der Edelmetall- bzw. Dollarkurse) berechtigen uns zu einer Korrektur unseres Angebotes.
3.) Aufträge
Aufträge werden schriftlich von uns bestätigt und gelten erst dann als angenommen. Irrtümer oder Übermittlungsfehler in der Bestellung durch den Käufer verpflichten uns nicht.
4.) Preise
Unsere Preise gelten ab Werk zzgl. Kosten für Verpackung und Porto oder sonstige Versandkosten (z. B. Kurier, Spedition usw.), es sei denn, es wurden anders lautende schriftliche Vereinbarungen getroffen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer bleibt hiervon unberührt.
5.) Vorleistungen
Werkzeuge, Zeichnungen, Schablonen und Druckstöcke bleiben auch dann unser Eigentum, wenn der Kunde einen einmaligen, anteiligen Kostenteil bezahlt hat. Diese stehen dem Kunden für Folgeaufträge zur Verfügung. Bei fehlerhafter Erstellung bzw. nachträglicher Änderung oder Neuanfertigung durch Übermittlungsfehler durch den Besteller, werden die Kosten vom Besteller getragen. Aus fertigungstechnischen Gründen behalten wir uns eine branchenübliche Mehr- bzw. Minderlieferung sowie Farbabweichungen von bis zu 10 % vor.
6.) Lieferzeit
Vorgegebene Lieferzeiten durch den Besteller sind unverbindlich. Bei etwaigen Verspätungen besteht kein Anspruch auf Schadenersatz und berechtigt nicht zur Annahmeverweigerung oder Rücktritt, Teil- oder Vorablieferungen sind möglich. Wir haften nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung eines festen Liefertermins. Bei höherer Gewalt und Naturkatastrophen, z.B. Taifun, politischen Unruhen und Streiks, wird der Verkäufer von der Pflicht zu liefern, befreit. Als Liefertermin gilt in der Regel der Versandtermin ab Werk.
7.) Versand
Lieferungen erfolgen ab Werk, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach unserem Ermessen, in jedem Fall auf Gefahr des Empfängers. Die Wahl der geeigneten Verpackung behalten wir uns vor. Eine Verpackungs-mängelrüge ist, nachdem die Ware unbeanstandet vom Beförderungsunternehmen übernommen worden ist,
nicht mehr möglich.
8.) Haftung
Bei Lieferung und/oder Montage von Flaggenmasten übernehmen wir keinerlei Haftung für die Statik, die Befestigung bzw. den Untergrund. Ob die technischen Voraussetzungen für die Montage des bestellten Flaggenmastes vorliegen, ist Sache des Kunden.
9.) Gewährleistung
Mängelrügen sind uns gegenüber innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen, es sei denn, der Besteller konnte den Mangel unter Beachtung der §§ 377, 378 HGB innerhalb dieser Frist nicht erkennen. Gegenüber Nichtkaufleuten gilt die Frist lediglich für offensichtliche Mängel. Soweit Mängel durch uns zu vertreten sind, erfolgt zunächst nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist. Sollte eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, kann der Besteller Wandlung oder Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
10.) Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Regulierung aller Zahlungsverpflichtungen Eigentum der Alfred Lehner GmbH. Die Ware darf weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Bei Weiterverkauf der Ware wird die Kaufpreisforderung gegen den Dritten sicherungshalber an uns abgetreten.
11.) Zahlungen
Zahlungen sind soweit nicht anders ausgewiesen innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder 30 Tage netto nach Rechnungsdatum zu leisten. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, angemessene Verzugszinsen zu erheben.
12.) Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist Hamburg.
Stand 1.7.1999 – Unsere bisherigen LVZ werden ab sofort ungültig!
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